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Neues Jahr – neues Geld: Vereine, Einrichtungen und Private können ab Mittwoch, 03. Mai bis zum 31. Mai 2023 erneut Förderanträge für Kleinprojekte bis 20.000 € Gesamtkosten bei der LEADER-Region „BiggeLand – Echt.Zukunft.“ einreichen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 %. Im vergangenen Jahr konnten so 18 Projekte von Antragstellern mit
insgesamt fast 200.000 € Gesamtbudget gefördert werden.


Die Kleinprojekte sind ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zuwendung sind die Bundesrepublik
Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) mit 90 % beteiligt. 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADERVereins und werden im BiggeLand somit von den vier Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden getragen.


Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu müssen beim Regionalmanagement der LEADER-Region alle Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum eingereicht werden. Ein Projekt darf insgesamt nicht mehr als 20.000 € (brutto) kosten, sollte v.a. investiv sein und muss bis Ende November umgesetzt und abgerechnet werden können.


Aus allen bis zum 31. Mai eingegangenen Anträgen wählt die LEADER-Region dann die besten aus – denn das Gesamtbudget im Förderprogramm ist begrenzt. Bisher lag das zur Verfügung stehende Gesamtbudget pro Jahr bei 200.000 €, in diesem Jahr
steht die Mitteilung vom zuständigen Ministerium darüber noch aus. Gehen mehr Anträge ein als Budget vorhanden ist, findet eine qualitative Auswahl über eine Bewertungsmatrix statt. In jedem Fall sollte der Benefit für die Region und ihre Menschen möglichst groß sein.


Die LAG BiggeLand, der Vorstand der LEADER-Region, entscheidet voraussichtlich Mitte/Ende Juni über die Projektauswahl. Danach werden die Verträge mit den Projektträgern geschlossen, und erst dann dürfen die Projektträger mit der Umsetzung beginnen.


Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.


Eine Infoveranstaltung für Interessierte findet per Videokonferenz am Dienstag, den 09.05.2023 um 19 Uhr statt. Der Link wird auf der Webseite der LEADER-Region BiggeLand veröffentlicht.


Alle Informationen, Förderbedingungen und Fristen sowie eine Übersicht zu den Kleinprojekten finden Interessierte im Internet unter www. leader-biggeland.de und www.facebook.com/biggeland.

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