Freitag, 04. April 2025

Top 5 der Woche

Ähnlich

Preis­explo­sio­nen in den Berei­chen Ener­gie, Per­so­nal, Mobi­li­tät, sowie Miet- und Sach­kos­ten schla­gen in der recht­li­chen Betreu­ung voll durch!

Wolfgang Langenohl - SPD Attendorn
Wolf­gang Lan­gen­ohl (Foto: pri­vat)

Bekann­ter­ma­ßen über­neh­men Betreu­ungs­ver­ei­ne im Betreu­ungs­we­sen eine wich­ti­ge Auf­ga­be. Der im Jahr 1913 gegrün­de­te SkF Sie­gen e. V. ist seit 1992 mit sei­nem Betreu­ungs­ver­ein im Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein aktiv und seit­dem bemüht u. a. ehren­amt­li­che Betreue­rin­nen und Betreu­er zu gewin­nen, sie in ihre Auf­ga­ben ein­zu­füh­ren und fort­zu­bil­den sowie Bevoll­mäch­tig­te bei der Wahr­neh­mung ihrer Auf­ga­ben zu bera­ten und zu unter­stüt­zen. Die Mit­ar­bei­ten­den des Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en (SkF) in Sie­gen infor­mie­ren zudem plan­mä­ßig über Vor­sor­ge­voll­mach­ten und Betreu­ungs­ver­fü­gun­gen und tra­gen dazu bei, dass das Ziel einer per­sön­li­chen Betreu­ung erreicht wer­den kann.

Die haupt­amt­li­chen Mit­ar­bei­ten­den des SkF Sie­gen e.V. wer­den von den Betreu­ungs­ge­rich­ten als Betreue­rin­nen oder Betreu­er bestellt, wenn die Betreu­ung nicht Ein­zel­per­so­nen wie Ange­hö­ri­gen oder sons­ti­gen Ver­trau­ten der Hilfs­be­dürf­ti­gen über­tra­gen wer­den kann. Neben der Füh­rung von Betreu­un­gen ist der Betreu­ungs­ver­ein des SkF in Sie­gen Part­ner für ehren­amt­li­che Betreue­rin­nen und Betreu­er, die eine recht­li­che Betreu­ung über­nom­men haben oder über­neh­men wol­len. Die Bera­tung durch einen Betreu­ungs­ver­ein erfolgt stets unent­gelt­lich und es ist nicht Vor­aus­set­zung, Mit­glied des Betreu­ungs­ver­eins zu sein.

„Die aktu­el­len Preis­explo­sio­nen ins­be­son­de­re in den Berei­chen Ener­gie, Per­so­nal, Mobi­li­tät, sowie Miet- und Sach­kos­ten schla­gen in der recht­li­chen Betreu­ung nun voll durch und unser Betreu­ungs­ver­ein, mit wel­chem wir schon 30 Jah­re Ver­ant­wor­tung in Sie­gen tra­gen, kann die gestie­ge­nen Kos­ten nicht auf­fan­gen und nicht wei­ter­ge­ben“, mahnt der zustän­di­ge Geschäfts­füh­rer Wolf­gang Lan­gen­ohl des SkF Sie­gen e.V. in Rich­tung Poli­tik.

Der Bun­des­ver­band der Berufs Betreue­rin­nen BDB, wel­chem der Betreu­ungs­ver­ein des SkF Sie­gen e.V. als Mit­glied ange­hört wird hier deut­li­cher mit Blick auf die gesam­te Land­schaft der Betreu­ungs­ver­ei­ne in Deutsch­land.

Dort heißt es: „Unter den gege­be­nen Umstän­den kön­nen zen­tra­le Zie­le der Betreu­ungs­rechts­re­form 2023 – die Siche­rung der Qua­li­tät in der recht­li­chen Betreu­ung und die wei­te­re Stär­kung der Selbst­be­stim­mung der Klient*innen – nicht erreicht wer­den. Eine Anpas­sung der Ver­gü­tung bedarf immer einer Geset­zes­än­de­rung. Die Betreu­ungs­land­schaft kann nicht über­le­ben, wenn die Poli­tik im Bund und in den Län­dern hier kei­ne Abhil­fe schafft.“

Als Ergeb­nis der aktu­el­len, reprä­sen­ta­ti­ven Mit­glie­der­be­fra­gung, die das Insti­tut für Freie Beru­fe (IFB) im Auf­trag des BdB durch­ge­führt hat, zeigt sich, dass die tat­säch­li­che Ver­gü­tungs­er­hö­hung nur 12,3 % beträgt. Die im Jahr 2019 durch den Gesetz­ge­ber ange­kün­dig­te Erhö­hung von im Durch­schnitt 17 % wur­de also nicht erreicht. Das Ergeb­nis der bis Ende 2024 geplan­ten Ver­gü­tungs­eva­lua­ti­on wer­den vie­le Betreu­ungs­ver­ei­ne ohne Kos­ten­aus­gleich nicht erle­ben, da die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on zur Auf­ga­be zwingt.

Wolf­gang Lan­gen­ohl (SkF) nimmt die aktu­el­le For­de­rung des BdB mit auf und for­dert alle ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­ker auf durch einen vor­ge­zo­ge­nen Infla­ti­ons­aus­gleich das wirt­schaft­li­che Über­le­ben der Betreu­ungs­land­schaft zu sichern und unver­züg­lich das dafür erfor­der­li­che Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren auf den Weg zu brin­gen. In einer vom BdB erstell­ten Auf­for­de­rung heißt es zudem wei­ter: „Die durch das sei­ner­zei­ti­ge Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) in Auf­trag gege­be­ne ISG-Stu­die (ver­öf­fent­licht 2018) hat­te eine Unter­de­ckung der Finan­zie­rung der Betreu­ungs­ar­beit in der Sum­me aus Zeit und Geld von fast 50 % erge­ben. Die Poli­tik konn­te sich in der anschlie­ßen­den Dis­kus­si­on nur auf eine Ver­gü­tungs­an­pas­sung ver­stän­di­gen, wel­che die Ver­gü­tung der Betreu­ungs­fäl­le im Durch­schnitt um 17 % erhö­hen soll­te. Vor­her war die Ver­gü­tung 14 Jah­re lang unver­än­dert geblie­ben!

Der BdB hat­te bereits damals dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der geplan­te Wert von 17 % nicht erreicht wer­den wird, da die zeit­li­che Ent­wick­lung der Betreu­ungs­ver­gü­tung nicht berück­sich­tigt wur­de. Im Rah­men einer aktu­el­len Mit­glie­der­be­fra­gung hat der BdB das Insti­tut für Freie Beru­fe (IFB) beauf­tragt, die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen der Ver­gü­tungs­er­hö­hung von 2019 anhand der Aus­wer­tung von Daten aus zwei der von Berufsinhaber*innen meist­ge­nutz­ten Arbeits­pro­gram­me zu unter­su­chen. Im Ergeb­nis zeig­te sich dabei, dass von den geplan­ten 17 % im Mit­tel nur 12,3 % tat­säch­lich ange­kom­men sind. Dies zeigt sowohl im Ver­gleich zur ISG-Stu­die, aber auch im Ver­hält­nis zur beab­sich­tig­ten Erhö­hung ein deut­li­ches Defi­zit auf.

Lan­gen­ohl ergänzt: „Dazu kommt, dass der Gesetz­ge­ber bei der Kal­ku­la­ti­on der Betreu­ungs­pau­scha­len damals vor­aus­schau­end eine erwar­te­te Stei­ge­rung der Tari­fe von nur 2 % ein­ge­rech­net hat­te. Betrach­tet man die Infla­ti­ons­ent­wick­lung seit 2019, ins­be­son­de­re auch unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Kos­ten­ex­plo­sio­nen, reden wir mitt­ler­wei­le aber von Kos­ten­stei­ge­run­gen im zwei­stel­li­gen Pro­zent­be­reich. Indus­trie und Gewer­be kön­nen die Kos­ten­ent­wick­lun­gen zumin­dest teil­wei­se auf­fan­gen oder wei­ter­ge­ben. Dies ist bei Betreu­ungs­ver­ei­nen, wie bei­spiels­wei­se beim SkF Sie­gen e.V., nicht mög­lich. Betreu­ungs­ver­ei­ne sind von den Kos­ten­stei­ge­run­gen im Bereich Ener­gie, Per­so­nal und Mie­ten in beson­de­rer Wei­se betrof­fen. Wegen der gesetz­lich nor­mier­ten Betreu­er­ver­gü­tung kön­nen sie die Kos­ten­ent­wick­lun­gen weder auf­fan­gen noch wie in ande­ren Fach­be­rei­chen wei­ter­ge­ben. Die ange­kün­dig­ten Ent­las­tungs­pa­ke­te wer­den der beson­de­ren aktu­el­len Kos­ten­struk­tur von Betreu­ungs­ver­ei­nen nicht gerecht. Ohne ein Geset­zes­vor­ha­ben der Poli­tik, das die­ser Pro­ble­ma­tik deut­lich Rech­nung trägt, ist davon aus­zu­ge­hen, dass vie­le Betreu­ungs­ver­ei­ne in Deutsch­land das kom­men­de Jahr nicht über­le­ben wer­den.

Lan­gen­ohl ist sich sei­ner wirt­schaft­li­chen Ver­ant­wor­tung des SkF Sie­gen bewusst und for­dert abschlie­ßend die Poli­tik auf unab­hän­gig von der bis Ende 2024 vor­zu­le­gen­den Eva­lua­ti­on, das Über­le­ben der Betreu­ungs­ver­ei­ne durch einen vor­ge­zo­ge­nen Infla­ti­ons­aus­gleich zu sichern. Denn mit einer aus wirt­schaft­li­chen Zwän­gen „aus­ge­dünn­ten“ Betreu­er­land­schaft ist der Erfolg der Betreu­ungs­rechts­re­form 2023 min­des­tens gefähr­det.

Der Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en Sie­gen e.V. (SkF) ist im sozia­len Bereich eine wich­ti­ge Stüt­ze für die Gesell­schaft. Er unter­stützt Men­schen in Not und bie­tet Bera­tung und Beglei­tung in viel­fäl­ti­gen Lebens­la­gen an. Die Arbeit des SkF Sie­gen wird getra­gen von einem hohen fach­li­chen Anspruch, der siche­re Räu­me schafft, in denen Kin­der, Jugend­li­che, Frau­en und Fami­li­en, unab­hän­gig von ihrer Natio­na­li­tät, Geschlecht, Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit und finan­zi­el­ler Lage, offe­ne und wert­schät­zen­de Begeg­nung und Hil­fe­stel­lung erfah­ren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www.skf-siegen.de

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge