Freitag, 04. April 2025

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Umtausch­frist für Papier-Füh­rer­schei­ne läuft bald ab

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Wer zu den Geburts­jahr­gän­gen 1959 bis 1964 gehört und noch in Besitz eines Füh­rer­scheins in Papier­form ist, soll­te die­sen zügig umtau­schen.

Hin­ter­grund ist eine EU-Vor­schrift, nach der sämt­li­che Füh­rer­schei­ne, die vor dem 19. Janu­ar 2013 aus­ge­ge­ben wur­den, bis zum Jahr 2033 in den EU-ein­heit­li­chen Kar­ten­füh­rer­schein umge­tauscht wer­den müs­sen. Dabei ist der Zeit­plan gestaf­felt.

Rica Son­der­mann ist beim Kreis Olpe Fach­ser­vice­lei­te­rin im Fach­dienst Stra­ßen­ver­kehr und orga­ni­siert den Füh­r­er­scheinum­tausch. Sie berich­tet, dass die Geburts­jahr­gän­ge 1959 bis 1964 bis zum 19. Janu­ar 2023 ihre Papier-Füh­rer­schei­ne umtau­schen müs­sen. Nach die­sem Datum ver­lie­ren die alten Füh­rer­schei­ne ihre Gül­tig­keit. „Die neu aus­ge­stell­ten Füh­rer­schei­ne sind dann jeweils 15 Jah­re lang gül­tig.“

Der Antrag auf den Füh­r­er­scheinum­tausch muss nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung per­sön­lich in der Füh­rer­schein­stel­le gestellt wer­den. Ter­mi­ne kön­nen auf der Inter­net­sei­te des Krei­ses Olpe unter www.kreis-olpe.de\fuehrerschein gebucht wer­den. Mit­zu­brin­gen sind der alte Füh­rer­schein, der Per­so­nal­aus­weis sowie ein aktu­el­les bio­me­tri­sches Pass­bild.

Alle Infor­ma­tio­nen, auch zu den wei­te­ren Umtausch­fris­ten, gibt es hier: www.kreis-olpe.de\fuehrerscheinumtausch.

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