Freitag, 04. April 2025

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Wahl­hil­fen für Blin­de und Seh­be­hin­der­te bei der Land­tags­wahl

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Das Wahl­recht gehört zu den Grund­pfei­lern unse­rer Demo­kra­tie. Für blin­de und hoch­gra­dig seh­be­hin­der­te Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler stellt die Arbeits­ge­mein­schaft der Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ei­ne in Nord­rhein-West­fa­len (BSVNRW) Wahl­hil­fe­pa­ke­te bereit, die auch die­sen Wahl­be­rech­tig­ten eine selbst­stän­di­ge und gehei­me Wahl ermög­li­chen.

Unter Tel.: 02 31–55 75 900 kön­nen sie kos­ten­lo­se Wahl­pa­ke­te anfor­dern, die­se ent­hal­ten je eine Wahl­scha­blo­ne und eine akus­ti­sche Gebrauchs­an­wei­sung auf CD. Men­schen, die in den Bezirks­grup­pen und Mit­glieds­ver­ei­nen der BSVNRW orga­ni­siert sind, erhal­ten ihre Wahl­hil­fen auto­ma­tisch.

Wahl­scha­blo­nen hel­fen, geheim zu wäh­len. Eine abge­schnit­te­ne Ecke ermög­licht es, den Stimm­zet­tel rich­tig in eine mit Löchern ver­se­he­ne Map­pe ein­zu­le­gen. Über die in Groß­druck und Punkt­schrift ange­brach­te Num­me­rie­rung der Löcher kön­nen blin­de und seh­be­hin­der­te Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler ihr Kreuz machen.

Die Infor­ma­ti­on, wel­che Kandidat:innen und Par­tei­en sich hin­ter wel­chem Loch ver­ber­gen, wird zur Land­tags­wahl wie­der akus­tisch zur Ver­fü­gung gestellt: Die Inhal­te der Stimm­zet­tel wer­den über eine Tele­fon­an­sa­ge vor­ge­le­sen und auch im Inter­net zur Ver­fü­gung gestellt. Mit der Ein­ga­be der Wahl­kreis­num­mer, die auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung steht, kön­nen sich Anru­fen­de unter Tel.: 0800 000 9671 0 den voll­stän­di­gen Inhalt ihres Stimm­zet­tels vor­le­sen las­sen – so oft sie wol­len und kos­ten­los, per Han­dy auch direkt in der Wahl­ka­bi­ne.

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