Seit dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung, der insbesondere das Halten und Parken auf Geh- oder Radwegen stärker ahndet oder zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg „belohnt“. Dadurch soll der Fuß- und Radverkehr geschützt und gefördert werden.
Wer kennt es nicht, mal kurz auf dem Gehweg halten oder parken und kleine Besorgungen im nächst gelegenen Bäcker, Metzger oder in der Apotheke erledigen? Kommt man dann wieder, ist man überrascht, dass ein Knöllchen an der Windschutzscheibe steckt. Verständnis für Parkknöllchen ist wenig da, und man legt sich schon die passende Ausrede zurecht: „Ich wollte doch nur schnell Brötchen holen“, „ich war doch nur kurz weg“, „mein Mann ist nur eben in die Apotheke für Medikamente“ oder „ich habe doch nur fix die Essensbestellung eingeladen“.
Diese oder ähnliche Ausreden hören die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes täglich, aber müssen den Parkverstoß trotzdem ahnden. Aber warum ist das Halten oder Parken auf dem Gehweg eigentlich nicht erlaubt?
Häufig wird beim Halten oder Parken auf dem Gehweg vergessen, dass der Gehweg ein geschützter Bereich für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Füßgänger, Rollstuhlfahrer oder Familien mit Kinderwagen ist. Diese müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen oder die Straßenseite wechseln. Dadurch entstehen für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Situationen oder sogar Unfälle. Man gefährdet also unbewusst Mitmenschen oder vielleicht sogar Bekannte, Freunde sowie Familie und das häufig nur für eine Ersparnis von wenigen Minuten.
Andererseits, wer würde nicht sauer, wenn ein Fußgänger auf der Straße und nicht dem Gehweg spaziert und den Verkehr aufhält?
Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber entschieden, den Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung zu ändern. Ziel ist es, den Gehweg wieder dem Fußgänger sowie die Radwege wieder den Radfahrern zurückzugeben und dadurch mehr Verkehrssicherheit bei allen Verkehrsteilnehmern zu fördern. Weiter sollen die nun geltenden, teils drastischen Bußgelder zu einem Umdenken unseres Verhaltens ermutigen. Oder wie unsere Kölschen Freunde sagen würden „Et deit nor wieh, wann et aan d’r Jeldbüggel jeht“.
So sieht der neue Bußgeldkatalog für das verbotswidrige Halten auf Geh- oder Radwegen eine Geldbuße von 50 Euro vor, mit Behinderung 55 Euro und mit Gefährdung sogar 70 Euro. Das verbotswidrige Parken auf Geh- oder Radwegen kostet künftig 55 Euro ohne Punkt. Mit Behinderung muss man 70 Euro, mit Gefährdung 80 Euro und über eine Stunde 70 Euro berappen. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Da kosten die mal eben schnell abgeholten Brötchen auf einmal soviel wie ein Dinner zu zweit. Und obendrein gibt es noch einen Punkt in Flensburg.
Auch in der Hansestadt Attendorn kommt es täglich zu Parkverstößen. Besonders in der Niedersten Straße und Ennester Straße halten und parken viele Autos auf dem Gehweg, um beispielsweise nur mal kurz Brötchen zu holen. Dabei war der damaligen Umbau dazu gedacht, die Straßen barrierefrei und fußgängerfreundlich zu gestalten sowie mehr Raum den schwächeren Verkehrsteilnehmern zu geben.
Jeder muss sich selbst fragen: „Schädige ich mit meinem Verhalten Mitmenschen? Verhalte ich mich so, wie ich es auch von Anderen erwarten würde?“. Vielleicht muss einfach mal die Bequemlichkeit zu Hause bleiben – für ein besseres Miteinander. Wer sich an die Regeln hält und damit schwächere Verkehrsteilnehmer schützt, kann sich ärgerliche und teure Knöllchen ersparen.