Ab dem 6. Oktober 2021 kommt es im Attendorner Ortsteil Schwalbenohl zu Verkehrsbehinderungen. Grund sind die umfangreichen Bauarbeiten auf der Lübecker Straße.
Die Kanal- und Straßenbauarbeiten auf der Lübecker Straße erfolgen in mehreren Bauabschnitten.
Ab dem 6. Oktober 2021 werden zunächst auf dem Teilstück Lübecker Straße/Einmündung Dortmunder Straße bis Lübecker Straße/Einmündung Flensburger Straße unter Vollsperrung für den Verkehr die Versorgerleitungen für die Bigge Energie im Gehweg verlegt. Der Verkehr wird über die Soester Straße, die Dortmunder Straße, die Breslauer Straße und die Magdeburger Straße oder über die Danziger Straße, die Königsberger Straße und die Flensburger Straße umgeleitet.
Nach der Fertigstellung dieses Teilstückes wird die Fahrbahn zunächst wieder freigegeben. Dann beginnen die Arbeiten am zweiten Teilstück von der Lübecker Straße/Einmündung Flensburger Straße bis zur Lübecker Straße/Einmündung Stettiner Straße. Auch hier werden unter Vollsperrung für den Verkehr zunächst die Versorgerleitungen für die Bigge Energie im Gehweg verlegt.
Dieser zweite Bauabschnitt macht für Verkehrsteilnehmer allerdings eine weiträumige Umleitung über die Stettiner Straße, die Wiesbadener Straße und die Danziger Straße erforderlich.
Einen optimalen Bauverlauf vorausgesetzt könnten diese beiden Teilstücke bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Je nach Witterungsverhältnissen schließt sich dann der Kanal- und Straßenbau direkt an, der ebenfalls unter Vollsperrung der jeweiligen Teilstücke vorgenommen wird. Sollten die Witterungsverhältnisse ein Arbeiten in den Wintermonaten nicht ermöglichen, wird die Fahrbahn bis zum Frühjahr 2022 freigegeben.
Es wird damit gerechnet, dass die gesamte Baumaßnahme im Spätsommer 2022 abgeschlossen werden wird.
Der ÖPNV wird während der gesamten Baumaßnahme über die Danziger Straße und die Wiesbadener Straße umgeleitet. Die Haltestellen „Schwalbenohl-Lübecker Straße“ und „Schwalbenohl-Stettiner Straße“ fallen während der Bauzeit weg.
Die Hansestadt Attendorn bittet auch im Namen des bauausführenden Unternehmens um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.