Dienstag, 22. April 2025

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Dieb­stäh­le aus Autos am Wochen­en­de

Fin­nen­trop. Am 21. April zwi­schen 10.20 und 11.10 Uhr stah­len unbe­kann­te Täter eine Hand­ta­sche mit einer Geld­bör­se, die Kar­ten und Bar­geld ent­hielt, aus einem gepark­ten Auto. Das Fahr­zeug war an der Johan­nes-Big­ge­mann-Stra­ße abge­stellt und ver­schlos­sen. Beschä­di­gun­gen am Fahr­zeug konn­ten nicht fest­ge­stellt wer­den, aller­dings war das Schie­be­dach geöff­net.

Atten­dorn. Am Nach­mit­tag des glei­chen Tages mach­ten Die­be eben­falls aus einem Auto Beu­te, das zwi­schen 16.30 und 18.30 Uhr am Schnüt­gen­hof abge­stellt war. Die unbe­kann­ten Täter ver­schaff­ten sich durch das Ein­schla­gen der Sei­ten­schei­be Zugriff auf einen Ruck­sack sowie zwei Porte­mon­naies inklu­si­ve Bar­geld und Kar­ten. Außer­dem erbeu­te­ten sie ein iPho­ne 11.

Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang noch ein­mal dar­auf hin, dass Fahr­zeu­ge unbe­dingt voll­stän­dig ver­schlos­sen abge­stellt wer­den soll­ten. Das macht es nicht nur poten­ti­el­len Tätern schwie­ri­ger: Jeder Fahr­zeug­füh­rer sowie jede Fahr­zeug­füh­re­rin ist zum Abschlie­ßen ihres Fahr­zeugs ver­pflich­tet. Nicht­be­ach­tung ist gemäß §14 StVO ein Buß­geld­tat­be­stand. Im Ein­zel­fall hängt es zudem von den Umstän­den ab, ob eine Ver­si­che­rung letzt­lich für einen Scha­den auf­kommt.

Eben­so soll­ten kei­ne Wert­ge­gen­stän­de, Geld­bör­sen, Hand­ta­schen oder Ähn­li­ches im Fahr­zeug ver­blei­ben.

Hin­wei­se nimmt die Poli­zei unter der Tele­fon-Nr. 02761 9269–0 ent­ge­gen.

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