Am 29.03.2026 gegen 15:40 Uhr kam es auf der Straße „Im Schwalbenohl“ zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Nach ersten Ermittlungen befuhren ein 17-jähriger Leichtkraftradfahrer und ein 28-jähriger PKW-Fahrer hintereinander die Straße „Im Schwalbenohl“ in Richtung Grafweg. Nach der Kreuzung Mindener Straße / Heggener Weg beabsichtigte der PKW-Fahrer, das Kleinkraftrad zu überholen. Als er dazu ansetzte, bog der 17-jährige Leichtkraftradfahrer nach links ab. Es kam zur Kollision.
Bei dem Zusammenstoß stürzte der 17-jährige Leichtkraftradfahrer und verletzte sich leicht. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe eines unteren vierstelligen Betrags.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 17-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zudem bestand für das Leichtkraftrad aktuell kein Versicherungsschutz.
