Donnerstag, 04. September 2025

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Verkauf der Pastoratsmühle zu Blankenrode 1662

Archivalie des Monats September 2025 (A6)

Dies ist wieder eine Urkunde aus dem 17. Jahrhundert, die nach dem Stadtbrand aus der Zweitschrift im Archiv des Klosters Ewig (heute im Landesarchiv NRW) beglaubigt wurde. Da unklar ist, ob dieses Dokument im Landesarchiv überdauert hat und Unterlagen von vor 1945 grundsätzlich nicht entsorgt werden, wird auch diese Kopie hier sorgfältig aufbewahrt.

Am 25. April 1662 wurde der Verkauf der Pastoratsmühle zu Blankenrode dokumentiert. Nach dem Tod von Pastor Eberhard Mülle und dem Dienstantritt von Pastor Johannes Zeppenfeld wurde die baufällige Mühle verkauft.

Der Verkauf umfasste Mühle, Grundstück und die Mühlenrechte, wobei dem Pastor Wasser- und Fischfangrechte auf dem Mühlengraben sowie die Nutzung zur Landbewässerung vorbehalten blieben. Käufer war Eberhard Höffer, Zimmermeister und Bürger, der die Mühle gegen eine Geldsumme übernahm. Der Erlös ist zum Unterhalt des Pastorats einzusetzen.

Der Verkauf wird von Johann Heinrich von Schommartz, Dechant zu Meschede, Johannes [Worth], Abt zu Grafschaft, sowie Gograf und Schöffen zu Attendorn besiegelt. Unterschrift von Christoph Zeppenfeld, kaiserlicher Notar und Gerichtsschreiber in Attendorn.

Bei der Ausfertigung der Urkunde handelt es sich um eine beglaubigte Abschrift aus dem Archiv des Klosters Ewig, beglaubigt durch den fürstlich-hessischen Gografen und Richter Joanvahrs.

Ein faszinierender Einblick in die Wirtschafts- und Rechtsgeschichte des 17. Jahrhunderts in Attendorn!

Alle Fotos des Verkaufs der Pastoratsmühle zu Blankenrode 1662: Stadtarchiv Hansestadt Attendorn

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