Vom 16. bis 21. September 2024 findet die bundesweite Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine statt. Unter dem Motto „Wir sind da – Gemeinsam geht’s“ möchten der SkF Siegen e.V. verstärkt auf die Bedeutung der rechtlichen Betreuung und die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine hinweisen. Ziel ist es, das Thema rechtliche Betreuung stärker in die Gesellschaft zu tragen und die Rolle der Betreuungsvereine sichtbarer zu machen.
Doch die Aktionswoche wird in diesem Jahr von dem am 16. September 2024 vorgelegten Entwurf des neuen Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) überschattet. Viele der zentralen Forderungen der Betreuungsvereine wurden im Entwurf nicht berücksichtigt. Besonders enttäuschend ist, dass die Dynamisierung der Fallpauschalen komplett gestrichen wurde und die Erhöhung der Pauschalen lediglich 12,7 % beträgt, statt der geforderten 30 %. Diese Erhöhung ist zudem eine durchschnittliche Angabe. Bei den Betreuungsfällen, die es bei uns oft gibt, bedeutet das an vielen Orten, dass wir weniger Geld bekommen als vorher. Diese Entwicklungen gefährden, bei steigender Lohnentwicklung, die wirtschaftliche Existenz vieler Betreuungsvereine massiv.
Das Motto „Gemeinsam geht’s“ verliert vor diesem Hintergrund an Bedeutung, denn die Betreuungsvereine fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. „Gemeinsam“ funktioniert nur, wenn auch die Politik auf Landes- und Bundesebene bereit ist, diesen Weg mit uns zu gehen. Stattdessen werden die Vereine mit den Herausforderungen, die die aktuelle Vergütungssituation mit sich bringt, weitgehend allein gelassen. Die Gefahr ist massiv. Sollten Betreuungsvereine schließen müssen, geht wertvolle Betreuungskapazität verloren. Stehen nicht ausreichend Berufsbetreuer:innen zur Verfügung, müssen die Kommunen die Betreuungen selbst übernehmen. Wolfgang Langenohl, Geschäftsführer des SkF Siegen e.V. ist nach erster Sichtung des Gesetzesentwurfs irritiert und fragt sich: „Wollen wir wirklich wieder zu behördlichen Betreuungen zurückkehren? Laut § 1814 Abs. 4 BGB ist eine behördliche Betreuung für Volljährige nur dann vorgesehen, wenn weder eine natürliche Person noch ein Betreuungsverein die Betreuung übernehmen kann. Behördliche Betreuungen sind also gesetzlich als Notlösung gedacht.“
Langenohl ergänzt: „Was aber noch viel wichtiger ist: Es geht nicht nur wertvolle Betreuungskapazität verloren, sondern auch langjährig aufgebaute, vertrauensvolle Beziehungen zwischen Betreuer:innen und betreuten Menschen. Diese oft über Jahre gewachsenen Bindungen sind ein zentrales Element der Betreuung und können nicht einfach ersetzt werden. Ein abruptes Ende der Betreuung durch vertraute Personen führt dazu, dass die zu betreuenden Menschen plötzlich mit völlig neuen und ihnen fremden Betreuer:innen konfrontiert werden. Dies würde nicht nur die Qualität der Betreuung erheblich beeinträchtigen, sondern auch große Unsicherheit und Stress für die Betroffenen verursachen.“
Aber auch der Qualitätsgedanke wird missachtet: Behörden verfügen nicht über die spezialisierten Strukturen, die die Betreuungsvereine über Jahre hinweg etabliert haben. Auch finanziell ist es nicht nachvollziehbar, warum der Staat nicht in ein funktionierendes System investiert, sondern später nach Lösungen suchen muss, wie die Kommunen entlastet werden können.
Das Erzbistum, eines der betreuungsvereinsreichsten Akteure in Deutschland, zählt derzeit 24 katholische Betreuungsvereine. Eine Umfrage der Bundesarbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM zum Stichtag 31. März 2024 zeigt ein alarmierendes Bild: Neun dieser Vereine denken ernsthaft über eine Schließung nach, falls sich die Vergütungssituation nicht grundlegend ändert.
Weitere Informationen unter www.skf-siegen.de