Aufgrund des Cyberangriffs hat die Hansestadt Attendorn die Fälligkeit der Grundbesitzabgaben verschoben. Statt wie üblich am 15. Februar sind die Zahlungen für das erste Quartal erst am 15. April 2024 fällig. Zu diesem Termin erfolgen dann im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung auch die Abbuchungen.

Wer Grund und Boden besitzt, erhält von der Hansestadt Attendorn jedes Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben, in dem auch die jeweiligen Fälligkeiten festgesetzt werden.

Die nächsten Zahlungen sind in Attendorn ab dem 15. Mai wieder an den gewohnten Turnus angepasst, sodass der zweite Betrag des Jahres bereits einen Monat nach dem ersten erhoben wird.

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