In der vergangenen Plenarsitzung hat der Landtag abschließend den Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Zur Abstimmung stand auch der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP, mit dem beide Fraktionen einen Härtefallfonds für die Anlieger einführen wollte, deren Straßensanierung vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Christin-Marie Stamm sieht die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als großen Erfolg, denn die SPD hat hierfür viele Jahre gekämpft. Der beschlossene Gesetzentwurf benachteiligt jedoch Betroffene, deren Straßenausbaumaßnahmen vor dem 01. Januar 2018 beschlossen worden sind.

“Das die Straßenausbaubeiträge nun endlich der Vergangenheit angehören, ist dem Druck vieler Menschen zu verdanken, die sich in Bürgerinitiativen engagiert haben und durch Unterschriften, Demonstrationen und Zuschriften an Abgeordnete ihren Unmut und die Ungerechtigkeit deutlich gemacht haben. Nach vielen Jahren der erfolglosen Abwehrversuche musste die Landesregierung mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach an der Spitze, diesen Gesetzentwurf nun endlich auf den Weg bringen. Trotzdem bleibt ein Wermutstropfen, weil die willkürlich gewählte Stichtagsregelung Straßenanlieger benachteiligt, deren Straßensanierung bereits vor dem 01. Januar 2018 beschlossen wurde. Denn der von der Landesregierung gewählte Stichtag schließt eine Vielzahl von Menschen aus, sie werden zahlen müssen. Das ist eine große Ungerechtigkeit, die wir nicht akzeptieren wollten. Unseren Vorschlag der Fraktionen von SPD und FDP einen Härtefallfonds einzurichten, mit dem Ziel soziale Härten für die Betroffenen abzufedern, haben CDU und Grüne entschieden abgelehnt.
Die letzten Meter zu einer echten Abschaffung wollten die regierungstragenden Fraktionen im Landtag also nicht gehen“, erklärt Christin-Marie Stamm.

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