Freitag, 04. April 2025

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Über­prü­fung der Waf­fen­auf­be­wah­rung

Die Kreis­po­li­zei­be­hör­de Olpe wird als ört­lich zustän­di­ge Waf­fen­be­hör­de im Bereich des Krei­ses Olpe die siche­re Auf­be­wah­rung von Schuss­waf­fen und Muni­ti­on in den Wohn­räu­men der Waf­fen­be­sit­zen­den zukünf­tig noch inten­si­ver über­prü­fen und dabei auch unan­ge­kün­dig­te Kon­trol­len vor­neh­men.

Waf­fen­be­sit­zen­de sind ver­pflich­tet, ihre Waf­fen so auf­zu­be­wah­ren, dass sie vor unsach­ge­mä­ßer Nut­zung und unbe­rech­tig­tem Zugriff geschützt sind. Stich­pro­ben­ar­ti­ge Vor-Ort-Kon­trol­len der waf­fen­recht­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten sind bun­des­weit gesetz­lich vor­ge­se­hen und unent­behr­lich, um der von den Waf­fen aus­ge­hen­den Gefahr ent­ge­gen­zu­wir­ken.

Vor­aus­set­zung für soge­nann­te „ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Kon­trol­len“ ist allein die Tat­sa­che des Waf­fen­be­sit­zes, unge­ach­tet des­sen, ob der oder die jeweils betrof­fe­ne Waf­fen­be­sit­zen­de Anlass zu Bean­stan­dun­gen oder zu Kon­troll­maß­nah­men gege­ben hat.

Dabei sind die Waf­fen­be­sit­zen­den auch bei einer ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Kon­trol­le zur Mit­wir­kung ver­pflich­tet.

Durch die teils unan­ge­kün­dig­ten Kon­trol­len soll einer­seits das Pflicht­be­wusst­sein der Waf­fen­be­sit­zen­den zum kor­rek­ten Umgang mit Waf­fen geschärft wer­den. Ande­rer­seits dient eine Auf­be­wah­rungs­kon­trol­le ohne Bean­stan­dun­gen den Waf­fen­be­sit­zen­den auch als Bestä­ti­gung ihres Auf­be­wah­rungs­kon­zepts.

Inso­fern ist die Kreis­po­li­zei­be­hör­de Olpe ange­hal­ten, die Zuver­läs­sig­keit der Waf­fen­be­sit­zen­den zu prü­fen. Eine nicht ord­nungs­ge­mä­ße Auf­be­wah­rung von Schuss­waf­fen stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar, die ent­spre­chend geahn­det und in Bezug auf die erfor­der­li­che Zuver­läs­sig­keit der oder des Waf­fen­be­sit­zen­den bewer­tet wird.

Für die Kreis­po­li­zei­be­hör­de sind der­ar­ti­ge unan­ge­kün­dig­te, stich­pro­ben­ar­ti­ge Kon­trol­len uner­läss­lich für die Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit. Sie wer­den in der Regel werk­tags tags­über durch­ge­führt.

Für wei­te­re waf­fen­recht­li­che Fra­gen ste­hen die Sach­be­ar­bei­ten­den unter der Tele­fon­num­mer 02761/9269–3102 / ‑3103 / ‑3112 zur Ver­fü­gung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Inter­es­sier­te auch auf der Web­site der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Olpe:    https://olpe.polizei.nrw/artikel/waffenrechtliche-erlaubnisse.

Wich­ti­ger Hin­weis für die Waf­fen­be­sit­zen­den:

Die zivi­len Mit­ar­bei­ten­den der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Olpe wer­den Dienst­aus­wei­se mit­füh­ren und vor­zei­gen. Bestehen Sie auf das Aus­wei­sen. Soll­ten Sie sich im Ein­zel­fall unsi­cher sein, kön­nen Sie vor Zutritts­ge­wäh­rung die Recht­mä­ßig­keit der Kon­troll­tä­tig­keit tele­fo­nisch bei der Leit­stel­le der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Olpe erfra­gen (Tel. 02761/9269–2550).

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