Freitag, 04. April 2025

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„End­lich Klar­heit für Anlie­ger schaf­fen!“

Die SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Chris­tin-Marie Stamm for­dert die schwarz-grü­ne Lan­des­re­gie­rung auf, Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge end­lich end­gül­tig abzu­schaf­fen.


Bis heu­te sind längst nicht alle Anlie­ge­rin­nen und Anlie­ger in Nord­rhein-West­fa­len von Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen befreit. Damit han­delt die Lan­des­re­gie­rung einem Bekennt­nis meh­re­rer Kabi­netts­mit­glie­der zuwi­der. Noch im März hat der Land­tag Kom­mu­nal­mi­nis­te­rin Ina Schar­ren­bach auf­ge­for­dert, ein Kon­zept zur Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge zum Juni 2022 vor­zu­le­gen. Die­sem Beschluss ist die
Minis­te­rin bis heu­te nicht nach­ge­kom­men.


Schar­ren­bach hält statt­des­sen am För­der­pro­gramm der schwarz-gel­ben Vor­gän­ger­re­gie­rung fest. Dadurch wer­den den Kom­mu­nen die Gebüh­ren für alle seit 1. Janu­ar 2018 beschlos­se­nen Stra­ßen­sa­nie­rungs­vor­ha­ben rück­wir­kend erstat­tet.


Die­ses Vor­ge­hen führt zu gro­ßen Unge­rech­tig­kei­ten: Anlie­ge­rin­nen und Anlie­ger, deren Stra­ßen­sa­nie­rung vor die­sem Stich­tag beschlos­sen, aber bis heu­te nicht fer­tig­ge­stellt wor­den ist, sind wei­ter­hin bei­trags­pflich­tig. Sie wer­den dem­entspre­chend nicht ent­las­tet.


Die­se Schein­lö­sung führt zusätz­lich zu einem erheb­li­chen büro­kra­ti­schen Mehr­auf­wand für die Kom­mu­nen. Sie müs­sen in einem auf­wän­di­gen Ver­fah­ren die zu erhe­ben­den Bei­trä­ge ermit­teln.


„Wei­ter­hin wer­den häu­fig fünf­stel­li­ge Bei­trä­ge erho­ben, durch die Anlie­ge­rin­nen und Anlie­ger in gra­vie­ren­de finan­zi­el­le Nöte gera­ten. Die NRW-CDU hat vor der Wahl ver­spro­chen, die Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge abzu­schaf­fen. Mitt­ler­wei­le wis­sen wir: Damit wur­den die Men­schen hin­ters Licht geführt. Für die SPD ist klar: Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge sind unge­recht und müs­sen schnellst­mög­lich abge­schafft
wer­den“, bekräf­tigt Chris­tin-Marie Stamm.

Die SPD-Land­tags­frak­ti­on hat dazu im Land­tag neben der end­gül­ti­gen Abschaf­fung bean­tragt, eine Über­gangs­re­ge­lung zu schaf­fen: Mit einer neu­en Stich­tags­re­ge­lung für das För­der­pro­gram sol­len auch Maß­nah­men för­der­fä­hig sein, für die die Bei­trä­ge noch nicht bestands­kräf­tig fest­ge­setzt sind.

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