Frohe Kunde für kulturelle Organisationen und Sportvereine: Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung jeweils einstimmig die Gewährung von Zuschüssen beschlossen und folgte damit den ebenfalls einmütigen Empfehlungen des Ausschusses für Sport und Kultur des Kreises Olpe.
- So erhält der Verein MuT Sauerland eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.000 Euro für die Veranstaltungsreihe „Südwestfalen Sagenhaft“. Das Erzählfestival findet an unterschiedlichen, kulturell reizvollen und inspirierenden Stätten statt. Dazu gehören spirituell wirkende Naturorte wie auch geschichtsträchtige Gebäude und Industriegelände. Der Kulturverein möchte mit diesem Projekt die Kunst und Faszination des Erzählens mehr in den Fokus der Kulturszene rücken.
- Der Verein „Club 574“ erhält eine Förderung des Kreises in Höhe von bis zu 4.300 Euro für das Festival „Between the days“. Bislang fand das legendäre und seit Jahrzehnten durchgeführte Musikkonzert mit hiesigen Nachwuchsbands und sogar international bekannten Künstlerinnen und Künstlern in der OT Olpe statt, in diesem Jahr aber ist geplant, das Festival am 29. Dezember in der Halle „Drehwerk“ im Industriegebiet Hüppcherhammer zwischen Olpe und Drolshagen durchzuführen. Die Zuwendung des Kreises entspricht der Kulturförderrichtlinie, nach der Veranstaltungen und Projekte gefördert werden, die von überörtlichem Interesse sind. Die Förderung dient dazu, einen möglichen Fehlbetrag zu deckeln.
- Der Förderkreis für Gesundheit und Freizeitgestaltung Saalhausen erhält zur Ausübung des Tischtennissports einen Zuschuss von 480 Euro für die Umgestaltung der Hallenstrahler im Kur- und Bürgerhaus Saalhausen auf die sparsamere LED-Technik.
- Für die Sanierung des Umkleidegebäude erhält der Olper Tennisclub entsprechend der Sportförderrichtlinie eine Zuwendung des Kreises in Höhe von 1.170 Euro.
Am 1. Januar 2023 tritt übrigens die neue Kulturförderrichtlinie des Kreises Olpe in Kraft. Sie ist bereits jetzt auf der Homepage www.kreis-olpe.de unter „Anliegen A-Z“ sowie der Eingabe des Suchwortes „Kulturförderrichtlinie“ abrufbar und steht dort zum Download bereit.