Die Immobilienpreise im Kreis Olpe sind im Jahr 2021 nochmals gestiegen. In kreisweit 1.446 Kaufverträgen wurde mit rund 222 Mio. Euro ein Umsatzrekord erreicht. Flächen im Umfang von 317 Hektar wechselten den Eigentümer. Diese und weitere statistische Auswertungen zum Immobilienmarkt im Kreis Olpe gehen aus dem aktuellen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte hervor.
Preisentwicklung
Während in den vergangenen Jahren die Umsatzanteile in Olpe und Attendorn höher als in anderen Regionen des Kreises waren, nähern sich die übrigen Gemeinden allmählich an. Das Preisniveau für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen steigt weiterhin und die Preissteigerungen verteilen sich zunehmend in der Fläche. Die Preisschere zwischen den Innenstädten und den umliegenden Orten hat sich damit im Vergleich zu den Vorjahren etwas verringert.
Die Baulandpreise haben sich 2021 stabilisiert, da kreisweit nur relativ wenige neue Baugebiete erschlossen worden sind und gute Lagen kaum am Markt gehandelt wurden. Vereinzelt vorhandene Restflächen wurden zu stark erhöhten Preisen angeboten. Gewerbeflächen sind kreisweit nur in sehr geringem Umfang veräußert worden.
Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte
Im Jahr 2021 sind Wohnbaugrundstücke im kreisweiten Durchschnitt zu Preisen 14 Prozent über den jeweiligen Bodenrichtwerten veräußert worden. Dabei verzeichneten die Gemeinde Kirchhundem und die Städte Olpe und Attendorn die geringsten Steigerungen. Die höchsten Anstiege waren in Drolshagen (um 27 Prozent) und Wenden (um 23 Prozent) zu verzeichnen. Die Bodenrichtwerte sind diesem Trend folgend auf den aktuellen Stichtag 1. Januar 2022 angepasst worden.
Durch die anstehende Grundsteuerreform kommt der amtlichen Grundstückswertermittlung besondere Bedeutung zu: Die Gutachterausschüsse wurden verpflichtet, die aktuellen Bodenrichtwerte mit besonderer Priorität zu ermitteln und dabei die flächendeckende Ausweisung von Bodenrichtwerten zu gewährleisten. Für die bisher vereinzelt vorhandenen Bodenrichtwertzonen ohne Wertangabe (z.B. für Gemeinbedarfsflächen) waren deshalb erstmals Bodenrichtwerte zu ermitteln.
Als Datengrundlage für die Bodenrichtwerte dient die Kaufpreissammlung. Alle Notare sind durch das Baugesetzbuch verpflichtet, eine Kopie aller Immobilienkaufverträge an die Gutachterausschüsse zur Auswertung zu senden. Daher hat dieses Gremium den großen Vorteil einer wirklich flächendeckenden, lückenlosen und somit auch realistischen Marktübersicht.
Eine der Hauptaufgaben der Gutachterausschüsse besteht darin, die Daten des Immobilienmarkts für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich zu sammeln und der Öffentlichkeit die wesentlichen Zahlen und Erkenntnisse transparent aufzubereiten.
Aus diesem Grund werden u.a. die Bodenrichtwerte im Kreis Olpe anhand der tatsächlichen Kaufpreise jährlich überprüft und über das Portal www.boris.nrw veröffentlicht. Dort ist auch der jährlich erscheinende Grundstücksmarktbericht kostenlos erhältlich, in dem alle weiteren Auswertungen des regionalen Grundstücksmarkts dargestellt werden.
Nähere Informationen zum Gutachterausschuss im Kreis Olpe und seinen Aufgaben auch auf www.gars.nrw/kreis-olpe.