Freitag, 04. April 2025

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Zur Fra­ge der Mas­ken­pflicht in Wahl­räu­men

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Der Lan­des­wahl­lei­ter NRW hat in einer Pres­se­mit­tei­lung dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die bis zum 27. Mai gel­ten­de Coro­naschutz­ver­ord­nung kei­ne Mas­ken­pflicht für Wahl­räu­me anord­net. Aber auch ohne die­se Pflicht sol­len die all­ge­mei­nen Ver­hal­tens­re­geln zu Abstand, Hygie­ne und Mas­ken in allen Lebens­be­rei­chen eigen­ver­ant­wort­lich und soli­da­risch beach­tet wer­den. So wird in Innen­räu­men wei­ter­hin das Tra­gen einer FFP-2-Mas­ke oder einer medi­zi­ni­schen Mas­ke emp­foh­len.

„Mit dem Auf­set­zen einer Mas­ke kön­nen wir unse­re eige­ne Gesund­heit schüt­zen und zugleich zum Infek­ti­ons­schutz der ehren­amt­li­chen Wahl­vor­stands­mit­glie­der, die am Wahl­tag vie­le Stun­den im Diens­te der Demo­kra­tie vor Ort sind, bei­tra­gen. Ent­spre­chen­des gilt für ande­re Per­so­nen, die sich im Wahl­raum auf­hal­ten. Da die Urnen­wahl nur weni­ge Minu­ten dau­ert, bleibt die Unbe­quem­lich­keit gering“, so Lan­des­wahl­lei­ter Wolf­gang Schel­len.

In der Pres­se­mit­tei­lung heißt es wei­ter: „Im Übri­gen wer­den die Kom­mu­nen in Abspra­che mit den Gesund­heits­be­hör­den und die Wahl­vor­stän­de bereits bewähr­te Hygie­ne­schutz­maß­nah­men situa­ti­ons­an­ge­mes­sen in den Wahl­räu­men umset­zen und dar­über infor­mie­ren. Hier­zu kön­nen z.B. ein regu­lier­ter Zugang bei stär­ke­rem Andrang und mar­kier­te Lauf­we­ge gehö­ren, damit Min­dest­ab­stän­de ein­ge­hal­ten wer­den.

Eben­so erprobt sind trans­pa­ren­te Trenn­wän­de zwi­schen Wahl­vor­stand und Wahl­be­rech­tig­ten, regel­mä­ßi­ges Lüf­ten des Wahl­rau­mes und das Des­in­fi­zie­ren häu­fig kon­tak­tier­ter Ober­flä­chen z. B. in den Wahl­ka­bi­nen oder von Stif­ten. Gänz­lich auf Num­mer sicher geht, wer sei­nen eige­nen Stift zur Aus­fül­lung des Stimm­zet­tels mit­bringt. Wer die Wahl nicht über einen län­ge­ren Zeit­raum beob­ach­ten möch­te, soll­te sich nur so lan­ge wie nötig im Wahl­raum auf­hal­ten. „Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis, dass der Infek­ti­ons­schutz auch bei die­ser Wahl noch eine Rol­le spielt. Nie­mand soll­te sich dadurch vom Gang ins Wahl­lo­kal abhal­ten las­sen!“ appel­lier­te der Lan­des­wahl­lei­ter.“

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