Die Hansestadt Attendorn gibt noch mehr potenziellen Vermietern die Möglichkeit, für die erstmalige Bereitstellung von Mietwohnraum einen Zuschuss zu beantragen.
Nicht nur in den Großstädten sondern auch in Städten wie Attendorn wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Zwar ist an verschiedenen Stellen zusätzlicher Wohnraum entstanden, jedoch vorwiegend im hochpreisigen Sektor.
Seit 2019 besteht für Vermieter in Attendorn bereits die Möglichkeit, im Falle einer erstmaligen Fremdvermietung einer Wohnung eine städtische Förderung in Anspruch zu nehmen. Um noch mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Hansestadt Attendorn in diesem Jahr die Hürden für die Förderung gesenkt.
Das gibt einer größeren Gruppe von Anbietern die Chance, ihre Wohnungen bezuschussen zu lassen. Inzwischen sind auch Wohnungen mit bis zu 90 Quadratmetern förderfähig. Modernisierungen, die in den vergangenen zehn Jahren erfolgt sind, werden nun bei der Höhe des Zuschusses berücksichtigt. Zudem ist die Förderhöhe von 25 auf 30 Prozent angehoben worden. Die Fördersumme wird individuell nach einem Punktesystem berechnet und richtet sich unter anderem nach der Größe der Wohnung, dem Baujahr sowie der Wohnlage.
Dazu Bürgermeister Christian Pospischil: „Für viele Menschen in unserer Stadt ist es schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mit unserer geänderten Förderrichtlinie geben wir mehr Eigentümern die Möglichkeit, ihre Immobilie bezuschussen zu lassen. So schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Angebote im Rahmen unseres lokalen Mietspiegels, die dann in der Folge den einkommensschwachen Attendornerinnen und Attendorner zugutekommen.“
Informationen zu den aktualisierten Fördervoraussetzungen und den Antrag auf Bezuschussung finden Interessierte unter www.attendorn.de/wohnraumförderung auf der Homepage der Hansestadt Attendorn. Für weitere Informationen steht Patrick Schauerte vom Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren unter Tel. 02722/64-112 und E-Mail p.schauerte@attendorn.org) gerne zur Verfügung.