Die Hansestadt Attendorn bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune. Mit ihnen finanziert die Hansestadt Attendorn unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch die zahlreichen sportlichen und kulturellen Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung ist bereits am 31. Januar 2023 abgelaufen, und die Finanzämter haben begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer noch einmal an die Abgabe zu erinnern. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden.

Um die Erklärung kommt man nicht herum, denn wenn die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben wird, nehmen die Finanzämter für die Besteuerung eine Schätzung vor. Dennoch: Auch nach der Schätzung durch das Finanzamt besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer noch nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 dann ist der neue Wert für die Grundsteuerzahlung an die Städte und Gemeinden entscheidend. Das bedeutet, dass Grundsteuerzahlungen auch ab dem 1. Januar 2025 nach dem neuen Recht geleistet werden müssen.

Die Finanzämter unterstützen weiterhin mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch ist es nach wie vor möglich, Papier-Vordrucke beim Finanzamt Olpe zu bekommen, um diese handschriftlich auszufüllen.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline von montags bis freitags zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamtes Olpe ist für Fragen unter der Rufnummer 02761/ 963-1959 zu erreichen.

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