Wolfgang Langenohl - SPD Attendorn
Wolfgang Langenohl (Foto: privat)

Bekanntermaßen übernehmen Betreuungsvereine im Betreuungswesen eine wichtige Aufgabe. Der im Jahr 1913 gegründete SkF Siegen e. V. ist seit 1992 mit seinem Betreuungsverein im Kreis Siegen-Wittgenstein aktiv und seitdem bemüht u. a. ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Die Mitarbeitenden des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Siegen informieren zudem planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und tragen dazu bei, dass das Ziel einer persönlichen Betreuung erreicht werden kann.

Die hauptamtlichen Mitarbeitenden des SkF Siegen e.V. werden von den Betreuungsgerichten als Betreuerinnen oder Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten der Hilfsbedürftigen übertragen werden kann. Neben der Führung von Betreuungen ist der Betreuungsverein des SkF in Siegen Partner für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die eine rechtliche Betreuung übernommen haben oder übernehmen wollen. Die Beratung durch einen Betreuungsverein erfolgt stets unentgeltlich und es ist nicht Voraussetzung, Mitglied des Betreuungsvereins zu sein.

„Die aktuellen Preisexplosionen insbesondere in den Bereichen Energie, Personal, Mobilität, sowie Miet- und Sachkosten schlagen in der rechtlichen Betreuung nun voll durch und unser Betreuungsverein, mit welchem wir schon 30 Jahre Verantwortung in Siegen tragen, kann die gestiegenen Kosten nicht auffangen und nicht weitergeben“, mahnt der zuständige Geschäftsführer Wolfgang Langenohl des SkF Siegen e.V. in Richtung Politik.

Der Bundesverband der Berufs Betreuerinnen BDB, welchem der Betreuungsverein des SkF Siegen e.V. als Mitglied angehört wird hier deutlicher mit Blick auf die gesamte Landschaft der Betreuungsvereine in Deutschland.

Dort heißt es: „Unter den gegebenen Umständen können zentrale Ziele der Betreuungsrechtsreform 2023 – die Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung und die weitere Stärkung der Selbstbestimmung der Klient*innen – nicht erreicht werden. Eine Anpassung der Vergütung bedarf immer einer Gesetzesänderung. Die Betreuungslandschaft kann nicht überleben, wenn die Politik im Bund und in den Ländern hier keine Abhilfe schafft.“

Als Ergebnis der aktuellen, repräsentativen Mitgliederbefragung, die das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des BdB durchgeführt hat, zeigt sich, dass die tatsächliche Vergütungserhöhung nur 12,3 % beträgt. Die im Jahr 2019 durch den Gesetzgeber angekündigte Erhöhung von im Durchschnitt 17 % wurde also nicht erreicht. Das Ergebnis der bis Ende 2024 geplanten Vergütungsevaluation werden viele Betreuungsvereine ohne Kostenausgleich nicht erleben, da die wirtschaftliche Situation zur Aufgabe zwingt.

Wolfgang Langenohl (SkF) nimmt die aktuelle Forderung des BdB mit auf und fordert alle verantwortlichen Politiker auf durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern und unverzüglich das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. In einer vom BdB erstellten Aufforderung heißt es zudem weiter: „Die durch das seinerzeitige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebene ISG-Studie (veröffentlicht 2018) hatte eine Unterdeckung der Finanzierung der Betreuungsarbeit in der Summe aus Zeit und Geld von fast 50 % ergeben. Die Politik konnte sich in der anschließenden Diskussion nur auf eine Vergütungsanpassung verständigen, welche die Vergütung der Betreuungsfälle im Durchschnitt um 17 % erhöhen sollte. Vorher war die Vergütung 14 Jahre lang unverändert geblieben!

Der BdB hatte bereits damals darauf hingewiesen, dass der geplante Wert von 17 % nicht erreicht werden wird, da die zeitliche Entwicklung der Betreuungsvergütung nicht berücksichtigt wurde. Im Rahmen einer aktuellen Mitgliederbefragung hat der BdB das Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragt, die tatsächlichen Auswirkungen der Vergütungserhöhung von 2019 anhand der Auswertung von Daten aus zwei der von Berufsinhaber*innen meistgenutzten Arbeitsprogramme zu untersuchen. Im Ergebnis zeigte sich dabei, dass von den geplanten 17 % im Mittel nur 12,3 % tatsächlich angekommen sind. Dies zeigt sowohl im Vergleich zur ISG-Studie, aber auch im Verhältnis zur beabsichtigten Erhöhung ein deutliches Defizit auf.

Langenohl ergänzt: „Dazu kommt, dass der Gesetzgeber bei der Kalkulation der Betreuungspauschalen damals vorausschauend eine erwartete Steigerung der Tarife von nur 2 % eingerechnet hatte. Betrachtet man die Inflationsentwicklung seit 2019, insbesondere auch unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenexplosionen, reden wir mittlerweile aber von Kostensteigerungen im zweistelligen Prozentbereich. Industrie und Gewerbe können die Kostenentwicklungen zumindest teilweise auffangen oder weitergeben. Dies ist bei Betreuungsvereinen, wie beispielsweise beim SkF Siegen e.V., nicht möglich. Betreuungsvereine sind von den Kostensteigerungen im Bereich Energie, Personal und Mieten in besonderer Weise betroffen. Wegen der gesetzlich normierten Betreuervergütung können sie die Kostenentwicklungen weder auffangen noch wie in anderen Fachbereichen weitergeben. Die angekündigten Entlastungspakete werden der besonderen aktuellen Kostenstruktur von Betreuungsvereinen nicht gerecht. Ohne ein Gesetzesvorhaben der Politik, das dieser Problematik deutlich Rechnung trägt, ist davon auszugehen, dass viele Betreuungsvereine in Deutschland das kommende Jahr nicht überleben werden.

Langenohl ist sich seiner wirtschaftlichen Verantwortung des SkF Siegen bewusst und fordert abschließend die Politik auf unabhängig von der bis Ende 2024 vorzulegenden Evaluation, das Überleben der Betreuungsvereine durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich zu sichern. Denn mit einer aus wirtschaftlichen Zwängen „ausgedünnten“ Betreuerlandschaft ist der Erfolg der Betreuungsrechtsreform 2023 mindestens gefährdet.

Der Sozialdienst katholischer Frauen Siegen e.V. (SkF) ist im sozialen Bereich eine wichtige Stütze für die Gesellschaft. Er unterstützt Menschen in Not und bietet Beratung und Begleitung in vielfältigen Lebenslagen an. Die Arbeit des SkF Siegen wird getragen von einem hohen fachlichen Anspruch, der sichere Räume schafft, in denen Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien, unabhängig von ihrer Nationalität, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und finanzieller Lage, offene und wertschätzende Begegnung und Hilfestellung erfahren.

Weitere Informationen unter www.skf-siegen.de

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