Samstag, 25. Januar 2025

Top 5 der Woche

Ähnlich

Regeln für die vier­te Coro­na-Imp­fun­g/­z­wei­te Boos­ter­imp­fung im Impf­zen­trum

image70d8f9

Bestimm­te Per­so­nen­grup­pen kön­nen sich ab sofort im Impf­zen­trum des Krei­ses Olpe die vier­te Imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus – auch bekannt als zwei­te Boos­ter­imp­fung – geben las­sen. Das Land NRW hat in sei­nem jüngs­ten Impf­erlass die Regeln dafür fest­ge­legt.

Die vier­te Impf­do­sis kön­nen erhal­ten:

  • Alle Per­so­nen ab 70 Jah­re, frü­hes­tens drei Mona­te nach der Boos­ter­imp­fung
  • Alle Per­so­nen ab fünf Jah­re mit Immun­schwä­che, frü­hes­tens drei Mona­te nach der Boos­ter­imp­fung
  • Per­so­nal in medi­zi­ni­schen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, frü­hes­tens sechs Mona­te nach der Boos­ter­imp­fung

Kin­der kön­nen im Impf­zen­trum aus­schließ­lich in den für sie reser­vier­ten Kin­der­impf­zei­ten geimpft wer­den. Für Kin­der, die die vier­te Imp­fung erhal­ten sol­len, ist zwin­gend ein ärzt­li­ches Attest dar­über vor­zu­le­gen, dass bei ihnen eine Immun­schwä­che besteht. Wäh­rend der Kin­der­impf­zei­ten kön­nen kei­ne Per­so­nen über zwölf Jah­re geimpft wer­den.

Die Öff­nungs­zei­ten des Impf­zen­trums: Mitt­woch 14 bis 18 Uhr, Don­ners­tag 18 bis 22 Uhr, Frei­tag 14 bis 18 Uhr, Sams­tag 10 bis 12 Uhr Kin­der­imp­fen (Fünf- bis Elf­jäh­ri­ge) sowie 13 bis 18 Uhr Per­so­nen ab zwölf Jah­re, Sonn­tag 10 bis 13 Uhr Per­so­nen ab zwölf Jah­re und 14 bis 18 Uhr Kin­der­imp­fen (Fünf- bis Elf­jäh­ri­ge).

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge