Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb in Cobbenrode hat auch Auswirkungen auf Geflügelhalter in an den HSK angrenzenden Gebieten des Kreises Olpe. Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Tierseuche hat der Kreis Olpe eine Allgemeinverfügung erlassen, welche Sperr- bzw. Beobachtungsgebiete mit entsprechenden Auflagen festlegt.

Das Sperrgebiet umfasst einen Radius, der sich drei Kilometer um den Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, erstreckt und im Wesentlichen das Gebiet des Ortsteils Oedingen abdeckt. In diesem Bereich werden alle gewerblichen Geflügelhaltungen – es sind acht Betriebe – klinisch von den Veterinären des Kreises Olpe untersucht.

Bis hinein in Finnentroper, Kirchundemer und weiteres Lennestädter Gebiet reicht das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. In diesem Bereich gibt es im Kreis Olpe ungefähr 130 Geflügelhalter.

In Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet gelten neben der Aufstallungspflicht weitere Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel. So ist es beispielsweise untersagt, Geflügel innerhalb des Gebiets zu transportieren. Das gleiche gilt auch für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Beständen dieser Zonen. Zudem gelten zahlreiche Hygieneauflagen und Ställe sind im Sperrgebiet gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

Im Übrigen müssen Geflügelhalter ihre Tierbestände dem Veterinäramt melden (veterinaeramt@kreis-olpe.de oder über den Meldebogen unter www.kreis-olpe.de). Unabhängig von dem aktuellen Seuchenfall haben alle Geflügelhalter ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW, zu melden. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich.

Weitere Hinweise zum Verhalten in diesem Tierseuchenfall gibt die Allgemeinverfügung des Kreises unter www.kreis-olpe.de (Aktuelle Tierseuchen / Geflügelpest).   

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