Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari reagierte unmittelbar auf einen Brief des AWO-Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein/Olpe mit der Überschrift: „Hilferuf –  Grundbetrag Werkstätten für behinderte Menschen Corona-bedingt nicht mehr zahlbar!“ 
In einer Videokonferenz tauschten sich Nezahat Baradari und der Geschäftsführer des AWO-Kreisverbandes, Dr. Andreas M. Neumann, zur aktuellen Problematik aus.

Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben derzeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, weil sie gesetzlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden. Sie erhalten einen Werkstattlohn, der sich aus einem Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Je nach Einstufung liegt die Obergrenze des Steigerungsbetrages bei maximal 400 Euro monatlich. Die Grundlöhne liegen dagegen bei 99 Euro.

Die Werkstätten für behinderte Menschen seien in der zweiten Welle der Pandemie unterschiedlich stark betroffen gewesen. Über kurz oder lang würden aber alle Werkstätte in große finanzielle Probleme geraten, berichtet Dr. Neumann. Daher brauche es eine flächendeckende finanzielle  Lösung, so die Forderung des Kreisverbands der AWO Siegen-Wittgenstein/Olpe, denn sie hätten massive die Löhne der behinderten Menschen zu bezahlen.

Aufgrund der Pandemie und deren finanziellen Folgen für die Werkstätten werden die Steigerungsbeträge beim AWO-Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe ab Januar 2021 entfallen, da dem Verband die Mittel des Steigerungsbetrags nicht mehr zur Verfügung stehen. Betriebsschließungen während des Lockdowns und Quarantänefälle führten dazu, dass die Produktion in diesem Jahr ca. 70% zurückgegangen ist. Alle Rücklagen seien bereits  aufgebraucht. Konkret würde dies bedeuten, dass die Steigerungsbeträge für Menschen mit Behinderung auf 0 Euro sinken werden und die Beschäftigten nur noch den Grundlohn von 99 Euro erhalten. „Die Pandemie deckt ein strukturelles Problem auf“, so AWO-Geschäftsführer Dr. Neumann. Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, hatte der Geschäftsführer des AWO-Kreisverbandes sich mit einem Schreiben an die Landesregierung und an die Bundestagsfraktionen gewandt. „Wir sind gezwungen, die Steigerungsbeträge auszusetzen, weil uns die Produktionserlöse fehlen und Werkstattbeschäftigte keinen Zugang zum Kurzarbeitergeld haben“, so Dr. Neumann weiter.

Die Politik habe bisher viele finanzielle Maßnahmen getroffen, um die Folgen der Pandemie abzufedern, so die Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari. Hierbei wurden beispielsweise die Kosten der Unterkunft von 50 Prozent auf 75 Prozent erhöht und die Kommunen dadurch massiv finanziell entlastet. 
Jedoch wurde die arbeitnehmerähnliche Gruppe in dieser schwierigen Zeit nicht ausreichend berücksichtigt, entgegnete der AWO-Geschäftsführer. „Dass es weiterhin keine gesetzliche Definition für arbeitnehmerähnliche Gruppen oder Personen gibt und dass sie von den finanziellen Maßnahmen der Regierung wie Kurzarbeitergeld rechtlich nicht profitieren können, bedarf einer dringenden Lösung“, gab die Abgeordnete Baradari zu.

Die Anwendung der Paragraphen 56 bis 57 im Infektionsschutzgesetz auch auf die arbeitnehmerähnlichen Gruppen oder die Erhöhung der Ausgleichsabgabe würde den Werkstattangehörigen schon sehr helfen, betonte Dr. Neumann. Auch wäre langfristig die vollständige Gleichstellung  von Werkstattbeschäftigten mit Arbeitnehmern hilfreich. „Ich denke nicht, dass die Politik so schnell diese umfassenden Gesetzesänderungen bereits in 5 Wochen auf den Weg bringen kann. Aber Fakt ist, dass ein schnelles Handeln notwendig ist“, so die heimische Abgeordnete weiter. In Vernetzung mit anderen Fachpolitikern würde sie helfen, das Thema in die Bundes- und Landesebene zu transportieren, versprach die Politikerin.

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