Wir freuen uns nach dem erfolgreichen Auftakt in 2020, auch in diesem Jahr wieder Kleinprojekte fördern zu können. Das Interesse für unsere erstmals zur Verfügung stehende Förderung der Kleinprojekte im vergangenen Jahr war groß. Insgesamt konnten wir Fördermittel in Höhe von knapp 200.000€ vergeben, von denen 15 Vereine im BiggeLand profitiert haben.


Wie 2020 werden auch 2021 kleine investive Maßnahmen wie zum Beispiel Renovierungen von Vereinsheimen, Ausstattungen von Freizeiteinrichtungen, Anschaffungen oder bauliche Veränderungen gefördert. Im vergangenen Jahr wurden so u. a. ein Insektenhotel, der Bau einer Behindertentoilette, ein Carport, eine neue Heizungsanlage, ein Treppenaufgang sowie Technikausrüstung und ein Konzept zur Barrierefreiheit unterstützt.

Die Gelder für dieses Programm stammen aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) sowie Eigenmitteln der vier BiggeLand-Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden.


Zwar steht die genaue Gesamt-Fördersumme für dieses Jahr noch nicht fest, aber Sie können ihre Anträge ab sofort bis zum 21. Februar 2021 beim Regionalmanagement (hoss@leader-biggeland.de, kempf@leader-biggeland.de) einreichen. Anschließend wird die LAG BiggeLand über die Projekte entscheiden. Die Antragsteller werden Anfang/Mitte März benachrichtigt, ob ihre Projekte gefördert werden.


Das sind die Förderbedingungen:

  • Der Antrag muss mit der offiziellen Projektskizze eingereicht werden. Nehmen
    Sie vorher bitte unbedingt Kontakt mit dem Regionalmanagement auf!
  • Die Projekte dürfen eine Gesamtsumme von 20.000€ brutto nicht übersteigen.
  • 80% der zuwendungsfähigen Kosten werden gefördert, 20% muss der
    Antragsteller selbst tragen.
  • Die Fördermittel können von natürlichen Personen (z.B. Vereinen,
    Privatpersonen) und juristischen Personen (z.B. Kommunen, Kirchen)
    beantragt werden.
  • Die Projekte müssen im laufenden Kalenderjahr umgesetzt und mit dem
    Regionalmanagement abgerechnet werden.
  • Gefördert werden insbesondere investive (bauliche) Maßnahmen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt bei baulichen Anlagen zwölf und bei
    technischer Ausstattung fünf Jahre.
  • Über die Projektauswahl entscheidet die LAG BiggeLand anhand einheitlicher
    und diskriminierungsfreier Bewertungskriterien.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

  • Weitere Hinweise zum Projektantrag finden Sie auf unserer Vereins-Homepage im Downloadbereich (www.leader-biggeland.de). Dort gibt es auch einen Überblick über unsere Kleinprojekte aus dem vergangenen Jahr.
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