Südwestfalen ist stark und Südwestfalen behauptet sich bisher in der durch die Coronapandemie ausgelöste Krise. Dazu beigetragen hat vor allem der Schutzschirm, der Unternehmen vor Insolvenzen bewahrt. Aber niemand kann vorhersagen, was danach kommt.

Darin waren sich die Chefin der Agentur für Arbeit in Siegen, Daniela Tomczak, die SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari und Adhemar Molzberger (Vorsitzender des SPD Stadtverbands Siegen) in einem jetzt in der Siegener Agentur für Arbeit durchgeführten Informationsaustausch einig. Die strukturellen Probleme in der Automobil- und Stahlindustrie seien aber schon Ende letzten Jahres absehbar gewesen, als die Arbeitslosenzahlen in diesem Bereich anstiegen, so Tomczak. „Aber mit Corona wurden wir wie von einem Tsunami überrollt, es gab neue Betätigungsfelder für unsere Agentur“, berichtet Tomczak.

Erfreulich stimmt Daniela Tomczak, dass derzeit wieder weniger Anträge auf Kurzarbeitergeld gestellt werden. „Und es gibt auch wieder mehr offene Stellenmeldungen“, so Tomczak. Und für Jugendliche, die einen Ausbildungsberuf suchen, gibt es mehr Ausbildungsstellen als Bewerber. Das ist auch dem demographischen Wandel geschuldet.

Langfristige Probleme sehen Nezahat Baradari und Daniela Tomczak aber weiter u. a. in der Reisebranche, in der Gastronomie, im Messebau und allgemein in der Unterhaltungsbranche – gerade auch unter dem Eindruck der jüngsten Entwicklungen.

Die Abgeordnete bewertet es positiv, dass viele Unternehmen die Coronakrise genutzt haben, um coronakonforme Hygienekonzepte zu erstellen, um die Digitalisierung voranzutreiben und um sich insgesamt neu aufzustellen. Baradari: „Im Bereich der künstlichen Intelligenz wird ebenfalls ein Wandel vollzogen werden, wobei die Arbeitnehmer*innen mitgenommen werden müssen“.

Zum Ende des Informationsgespräches betonten Baradari, Molzberger und Tomczak unisono, dass das seit knapp zwei Jahren bestehende Teilhabechancengesetz mit seinen Fördermöglichkeiten für Arbeitslose zu den besten Programmen im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gehört. Tomczak: „Es ist besser, die Menschen in Arbeit zu bringen, statt sie Zuhause sitzen zu lassen“. Das Teilhabechancengesetz fördert Unternehmen durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren oder die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Einige Firmen haben auch von dem Qualifizierungschancengesetz aus dem SGB III profitiert. „Gerade in der Coronakrise bzw. in der Kurzarbeit ist die betriebliche Weiterbildung das richtige Ziel für die Zeit nach der Pandemie“, pflichtete Baradari bei.

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