Ältere und pflegebedürftige Menschen sind während der Pandemie stärker auf Nachbarschaftshilfe angewiesen als vorher. Jetzt gibt es auch finanzielle Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung.

Jeder pflegebedürftige Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad hat im Rahmen der Pflegeversicherung Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 125 €. Bislang war dieser auf anerkannte Pflegedienste und Einzelpersonen mit einem Qualifizierungsnachweis begrenzt.

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen und das Seniorenbüro AGIL informieren darüber, dass der Entlastungsbetrag ab sofort auch für Nachbarschaftshelfer und -helferinnen zur Verfügung steht. Diese brauchen keinen Qualifikationsnachweis durch einen Pflegekurs.

Das Ministerium für Alter, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hatte diese Anpassungen im Zuge der CORVID-19-Pandemie vorgenommen. Dies gilt zunächst bis zum 30. September 2020.

Dafür teilt der Versicherte der Pflegekasse Namen und Adresse des Nachbarschaftshelfers mit. Manche Pflegekassen bieten auch Formulare an. Die Pflegekasse erkennt den Nachbarschaftshelfer an und teilt dem Pflegebedürftigen mit, wie die Abrechnung erfolgt. Auch für Einzelhelfende, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in der häuslichen Betreuung tätig sind, gelten flexiblere Regeln als sonst: Bis zum 31. Oktober 2020 darf die monatliche Verdienstgrenze von 450 € bis zu fünfmal überschritten werden.

Weitere Informationen gibt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen unter Tel.: 0271 / 234 178 149 oder E-Mail suedwestfalen@rb-apd.de, die Minijob-Zentrale, sowie die Pflegekassen und Pflegeberatungsstellen.

Darüber hinaus weist Guido Raith vom Seniorenbüro AGIL in der Hansestadt Attendorn darauf hin, dass alle älteren und hilfebedürftigen Menschen unabhängig von einem Pflegegrad das Angebot der Projekte „Wohl  zu Hause“ und „Helfende Hände“ in Anspruch nehmen können: „Mit diesem Angebot machen wir eine schnelle und unbürokratische Hilfe im Alltag möglich – nicht nur während der Corona-Pandemie.“

Wer auf den Service der AGIL-Projekte zurückgreifen möchte, kann sich telefonisch bei Bernd Herweg unter der Handynummer 0160 / 3366 230 melden oder ihn freitags von 9 bis 11 Uhr unter der Festnetznummer 02722 / 5408 691 erreichen.

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