Die Sporthallen und Sportstätten im Stadtgebiet Attendorn bleiben vorerst geschlossen, bis es eindeutige Verordnungen der Landesregierung gibt, wie die aktuellen Beschlüsse zur Aufnahme des Sportbetriebes in die Praxis umgesetzt werden können.

Auch die Sportlerinnen und Sportler in der Hansestadt Attendorn freuen sich, dass der Vereinssport unter Einhaltung strenger Auflagen demnächst wieder möglich sein wird. Doch wer wann welche Sportart ausüben kann, ist noch immer nicht abschließend geregelt.

Am 6. Mai haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse auch im Sportbereich geeinigt. Für Nordrhein Westfalen teilte Ministerpräsident Armin Laschet folgenden Zeitplan mit:

Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt, sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab Samstag, 30. Mai 2020, soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.

Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Die Landesregierung weist darauf hin, dass dieser Zeitplan lediglich ein Angebot ist und zudem nur eingehalten werden kann, wenn die Entwicklung der Corona-Fallzahlen weiterhin positiv verläuft.

Diese schrittweise Rückkehr zum Alltag der Sportvereine bringt derzeit aber nicht nur die Sportler ins Schwitzen, sondern vor allem die Kommunen. Denn die können die zahlreichen Anfragen der Sportvereine derzeit nicht abschließend beantworten, weil noch die entsprechenden Anpassungen der Corona-Schutzverordnung durch die Landesregierung fehlen.

Die Hansestadt Attendorn hat sich daher entschlossen, die Sportplätze und Sporthallen im Stadtgebiet solange geschlossen zu halten, bis die eindeutigen Vorgaben des Landes vorliegen. In der Zwischenzeit arbeitet die Gebäudebewirtschaftung der Hansestadt Attendorn (GEBA) mit Hochdruck an der Umsetzung der Hygienevorschriften in den Sporthallen und Umkleidegebäuden sowie an weiteren organisatorischen Maßnahmen wie der Reinigung, dem Zugang und Desinfektionsmöglichkeiten, so dass es auch in der Sportstadt Attendorn möglichst schnell wieder zu einem geregelten Alltag in den Sporthallen und auf den Sportplätzen kommen kann.

Bürgermeister Pospischil bittet die Sportlerinnen und Sportler in der Hansestadt noch um etwas Geduld: „Auch im Sport stehen die Zeichen auf Öffnung. Das finde ich als aktiver Sportler und Bürgermeister natürlich gut. Dennoch müssen wir weiterhin behutsam vorgehen. Derzeit liegen auch den Kommunen lediglich die politischen Absichtserklärungen von Bund und Land vor. Das Risiko einer kompletten Öffnung aller Sportanlagen wird die Hansestadt Attendorn nicht eingehen. Ich hoffe, wir bekommen in den nächsten Tagen endlich Klarheit.“

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