Für gute Ideen zur Aufwertung der Innenstadt können ab sofort finanzielle Zuschüsse aus dem neu eingerichteten Verfügungsfonds beantragt werden. Die Hansestadt Attendorn lädt zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 11. März 2020, um 19.00 Uhr, im Rathaus ein.

Im Rahmen der Innenstadtentwicklung will die Hansestadt Attendorn privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung des Stadtkerns aktiv unterstützen. Hierfür wurde ein so genannter Verfügungsfonds eingerichtet, der vom Rat der Stadt beschlossen wurde.

Damit erhalten Hauseigentümer, Gewerbetreibende, Vereine oder Institutionen die Möglichkeit, Zuschüsse  für die Aufwertung der Innenstadt zu bekommen. So können sie sich mit ihren Projekten aktiv an der Innenstadtentwicklung beteiligen.

Durch die Verbindung der einzelnen Projektideen mit der Innenstadtentwicklung soll es gemeinsam gelingen, bis zum Jubiläumsjahr 2022 eine deutliche Verbesserung zu erreichen. Mit dem Verfügungsfonds möchte die Hansestadt Attendorn Investitionsanreize setzen und so investive Maßnahmen in der Innenstadt anstoßen.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu jeweils 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung und Kommune sowie privaten Finanzmitteln zusammen. Mit anderen Worten: Für jeden selbst investierten Euro gibt es einen Euro für Maßnahmen aus dem Fonds. Die Gesamtkosten eines einzelnen Projekts dürfen maximal 5.000 Euro betragen.

Anträge für Zuschüsse aus dem Fonds können ganzjährig gestellt werden. Über die Auswahl der Maßnahmen entscheidet der Lenkungskreis Innenstadtentwicklungskonzept, der aus Vertretern von Handel, Gastronomie, Dienstleistung, Jugendparlament, Seniorenrat, Politik und Verwaltung besteht. Bis zum Jahre 2022 stehen insgesamt 160.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Zur Vorstellung des Förderprogramms lädt die Hansestadt Attendorn zur Informationsveranstaltung am 11. März 2020, 19.00 Uhr, in den Ratssaal des Rathauses ein. Interessierte finden unter www.attendorn-innenstadt2022.de  weitere Informationen zum Programm sowie das Antragsformular zum Verfügungsfonds.

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