Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer tragisch. Doch nicht nur mit dem emotionalen Schmerz müssen die Hinterbliebenen zurechtkommen – häufig drohen zusätzlich finanzielle Schwierigkeiten. Schließlich fällt durch den Tod eines Familienmitglieds unter Umständen ein Einkommen ganz plötzlich weg, und mit der Hinterbliebenenrente lässt sich der gewohnte Lebensstandard in der Regel nicht aufrechterhalten.
Wer seine Angehörigen vor einer so schwierigen Lage schützen möchte, sollte Vorkehrungen treffen. Eine geeignete Art der Vorsorge ist die Risikolebensversicherung, bei der die Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme erhalten, wenn der Versicherte verstirbt. Grundsätzlich sollte man vor dem Abschluss einer solchen Versicherung die Vertragsbedingungen verschiedener Policen vergleichen, um die besten Konditionen zu erhalten. Paare sollten beachten, dass unterschiedliche Vertragskonstellationen möglich sind: Jede der drei möglichen Optionen ist mit bestimmten Vorteilen, aber auch Nachteilen verbunden.
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung unterschreiben beide Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag. Damit sind beide versicherte Personen und Bezugsberechtigte. Stirbt einer der beiden, erhält der jeweils andere einmalig die Versicherungssumme. Versterben beide gleichzeitig, erfolgt die Auszahlung an die Hinterbliebenen.
Verbundene Risikolebensversicherungen sind meist etwas günstiger als getrennte Verträge. Im Vorfeld sollte man aber sorgfältig abwägen, ob eine einmalige Auszahlung zur Absicherung der Familie ausreicht. Es ist ebenfalls zu beachten, dass Versicherungssumme und Laufzeit für beide Partner identisch sind. Individuelle Anpassungen sind daher nicht möglich. Darüber hinaus müssen für die Kündigung der Police beide Partner zustimmen. Im Falle einer Trennung kann das zu Unstimmigkeiten führen. Nicht verheiratete Paare sollten außerdem bedenken, dass bei einer Erbschaft gewisse Freibeträge gelten. Für nicht verwandte Personen liegt der Freibetrag bei nur 20.000 Euro. Ist die Versicherungssumme höher, fällt Erbschaftsteuer an. Die Dauer der Beziehung ist dabei unerheblich.
Zwei separate Versicherungsverträge bieten Paaren mehr Flexibilität. Jeder Partner versichert das eigene Leben über seine Risikolebensversicherung und gibt den anderen als Begünstigten an. Laufzeit und Versicherungssumme können individuell festgelegt werden. Sterben beide Partner, werden zwei Versicherungssummen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Zudem können beide Parteien ihren Versicherungsvertrag jeweils ohne Zustimmung des anderen kündigen. Ein Nachteil bei dieser Vertragskonstellation sind die vergleichsweise höheren Kosten für die Einzelverträge. Zudem ist bei unverheirateten Paaren zu beachten, dass beim Überschreiten der Freibeträge ebenfalls Erbschaftsteuer anfällt.
Die dritte Option ist die Über-Kreuz-Versicherung. Bei dieser Variante werden ebenfalls zwei Versicherungsverträge abgeschlossen. Der Unterschied zur zuvor genannten Variante liegt darin, dass die Partner nicht ihr eigenes Leben, sondern das des jeweils Anderen versichern. Verstirbt der eine Partner, erhält der andere die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag. Die Zustimmung des jeweils anderen Partners ist für diese Variante Grundvoraussetzung. Die Flexibilität einzelner Verträge bleibt jedoch erhalten. Auch die Versicherungssummen werden separat voneinander ausgezahlt – ein Vorteil, wenn das Paar mit der Risikolebensversicherung seine Kinder absichern möchte. Die Über-Kreuz-Versicherung ist auch die beste Alternative für nicht verheiratete sowie besonders wohlhabende Paare. Da es sich bei der Auszahlung nicht um ein Erbe handelt, sind Steuerfreibeträge unerheblich. Im Falle einer Trennung sind allerdings auch hier Vertragsänderungen notwendig.
